Vereinsvorstand



Auszug aus den Vereinsstatuten: 


Der Vorstand besteht aus drei oder mehr Mitgliedern und wird von der Generalversammlung jährlich gewählt. Im Vorstand nimmt die Rektorin oder der Rektor oder eine von der Kantonsschule Obwalden eingesetzte Kontaktperson von Amtes wegen Einsitz.


Die Generalversammlung wählt aus der Mitte des Vorstandes die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Die Vorstandsmitglieder sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er beschliesst insbesondere über folgende Angelegenheiten:


a)  Gestaltung der Tätigkeit des Vereins nach den festgelegten Richtlinien

b)  Aufstellung des jährlichen Voranschlages

c)  Erstellung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

d)  Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens

e)  Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern


Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens einmal im Jahr. Er wird durch die Präsidentin oder den Präsidenten einberufen, oder wenn zwei Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangen.


Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Sachgeschäften gilt der Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten.