Vorstandssitzungen


Der Vorstand hat sich laut Statuten so oft es die Geschäfte erfordern zu versammeln, jedoch mindestens einmal jährlich. Dem Präsidenten obliegt es die Sitzungen einzuberufen oder wenn zwei Mitglieder die Einberufung schriftlich verlangen. 

Anliegen aller Art können bis zwei Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung über das Kontaktformular oder per Email an der Vereinsvorstand gerichtet werden.